Die wirtschaftlichen Bedingungen
und die nicht umgesetzte
Funktionsprüfung für den Taxiverkehr in
Frankfurt am
Main
Der
öffentliche Taxiverkehr ist von den Taxiunternehmern eigenwirtschaftlich zu
erbringen. Die Behörde hat die Aufsichtspflicht. Sie ist für die Sicherung der
Eigenwirtschaftlichkeit verantwortlich, um ruinöse Bedingungen für alle
Taxifahrer auszuschließen, um für geordnete Verhältnisse zu sorgen und um den
existierenden Taxiverkehr für alle zu schützen und zu erhalten.
Hierbei handelt es sich um den Vollzug der Personenbeförderungsgesetze durch die
Behörde, die primär mit den folgenden gesetzlich bindenden Richtlinien das
Einkommen und die Leistungsfähigkeit des Taxiverkehrs sicherzustellen hat.
1. Die Einhaltung und vor allem die Umsetzung der Funktionsprüfungen nach PBefG
§13(4)
(Die Wunschvorstellungen vieler Beteiligter können dabei nicht
berücksichtigt werden.)
„Beim Verkehr mit Taxen ist die Genehmigung zu versagen, wenn die öffentlichen
Verkehrsinteressen dadurch beeinträchtigt werden, dass durch die Ausübung des
beantragten Verkehrs das örtliche Taxengewerbe in seiner Funktionsfähigkeit
bedroht wird.“
„Zur Feststellung der Auswirkungen früher erteilter Genehmigungen auf die
öffentlichen Verkehrsinteressen soll die Genehmigungsbehörde vor der
Entscheidung über neue Anträge einen Beobachtungszeitraum einschalten.“
2. Die Einhaltung des Tarifs und dessen ausgewogene Gestaltung nach PBefG
§§39 und 51.
Aus Gründen, die bis heute nicht bekannt sind, kommt der Magistrat (Ordnungsamt)
seinen ordnungspolitischen Aufgaben gegenüber dem Taxigewerbe nicht nach. Die
Personenbeförderungsgesetze werden nicht korrekt und verantwortungsbewusst durch
den Magistrat umgesetzt.
Diese Auffassung wird gestützt durch das Gutachten der Firma Linne & Krause und
den Aussagen des Bundesrechnungshofes aus dem Jahre 2006, die unter anderem in
diesem Gutachten aufgeführt werden. Tendenziell wird eine Senkung von 250
Taxikonzessionen empfohlen.
Billigend wird hier von den, für den Vollzug der Personenbeförderungsgesetze
verantwortlichen Behörden in Frankfurt
der jahrelange ruinöse Wettbewerb in Form von einem Überangebot an Taxen
gefördert und zugelassen.
Ruinöse Verhältnisse, bei denen die Existenzwürdigkeit und Schutzwürdigkeit des
Taxiverkehrs nicht mehr gegeben ist.
Ruinöse Bedingungen mit überfüllten Halteplätzen.
Schon allein für Außenstehende sichtbar die katastrophalen Verhältnisse an
vielen Halteplätzen. (Siehe Hauptbahnhof-Frankfurt)
An der Tagesordnung sind ruinöse Bedingungen, bei denen sich die Umsätze des
arbeitszeitrechtlichen Rahmens am Existenzminimum bewegen. 240 Arbeitsstunden im
Monat sind in diesem Zusammenhang als normal anzusehen.
Ruinöse Bedingungen, die zu Lasten der Altersabsicherung und zu Lasten der
sozialen Verhältnisse führen.
Ruinöse Verhältnisse die sich nicht mit dem Beschluss vom
Bundesverfassungsgericht vereinbaren lassen.
Lange Arbeitszeiten und Stundenlöhne, die sich jeder rationalen
Vorstellungskraft entziehen.
Hier werden soziale Missstände und Sozialhilfeempfänger produziert.
Das muss allen bewusst sein.
Das geduldete und so genannte „freie
Spiel der Kräfte“, an dem auch der Magistrat (Ordnungsamt) teilnimmt, führt
unter anderem am Taxihalteplatz Flughafen zu massiven Verstößen gegen die
Gesetze des Personenbeförderungsrechts. Der Magistrat erfüllt die Wünsche,
beziehungsweise Forderungen der FRAPORT AG und die Taxivereinigung Frankfurt
setzt die „Wünsche“ der FRAPORT AG mit Knebelverträgen für die Frankfurter
Taxiunternehmer um.
Mit Hilfe der Behörde (Magistrat) werden die Personenbeförderungsgesetze
durchlöchert und grundlegende Regulationsmechanismen des gesamten Taxigewerbes
am Frankfurter Flughafen zerstört. Darüber hinaus führt die Schaffung von
privilegierten Taxihalteplätzen, wie Flughafen und HBF Mitte zur Wertlosigkeit
der Genehmigungsurkunde. Die Urkunde wird dabei zu einem form- und wertlosen
Papier, da der Taxifahrer diese Halteplätze nicht mehr diskriminierungsfrei
nutzen kann, obwohl diese dazu berechtigt.
Wir fordern den Magistrat auf, dass die
Personenbeförderungsgesetze und die Genehmigungsurkunde ihre volle Gültigkeit
zurückerhalten.
Unter den jetzigen Bedingungen wird der
existenz- und schutzwürdige
Taxiverkehr seinem, ihm vom Bundesverfassungsgericht per Beschluss zugeteilten
Stellenwert nicht gerecht.
Auch die ca. 5000 Taxifahrer in Frankfurt möchten Qualität, um allen
Anforderungen gerecht zu werden.
Qualität bei der Bezahlung durch den Tarif und Qualität bei den Bedingungen der
Berufsausübung im Sinn der Gesetze, der Öffentlichkeit und der Zufriedenheit
unserer Fahrgäste.
Taxiring-Frankfurt